|
Psychologische
Psychotherapie
KJP
- Ausbildungskosten siehe unten
Ausbildungskosten
für Psychologische Psychotherapie
Zusammenfassung:
die Ausbildung trägt sich
hinsichtlich der Kosten selbst. Sie ist nicht profitorientiert und
erwirtschaftet einen Überschuss, der teilweise ausgezahlt und teilweise angespart
wird für unerwartete Entwicklungen und Notfälle, für Projekte oder größere Investitionen sowie für den Hilfefonds, aber
auch für Institutsfeste oder für Anderes genutzt werden kann, so dass wir uns bisher
immer auch über die Gebührenstabilität freuen konnten.
Die
Lehrgangsgebühren betragen insgesamt knapp 8000,- €uro, wobei alle
Zusatzkosten, wie die Supervisions- und
Selbsterfahrungskosten, die Praxismieten, die Abrechnungssoftware,
Kartenlesegeräte, alle Lernmittel, Fachzeitschriften- und Bücherausleihe, CD´s
und Prüfungsgebühren, etc. durch etwa die Hälfte der Ambulanzeinkünfte
refinanziert
werden können, auch alle Zusatzfachkunden, die ebenso kostenfrei auch nach der Ausbildung noch
abgeschlossen werden können - nur für ein weiteres Vertiefungsgebiet werden dann
zusätzlich noch einmal 2000,- €uro berechnet.
Im
folgenden sind die Kosten der
Ausbildung ohne Berücksichtigung der
Einnahmen über die PIA-Stellen oder anderer Honorartätigkeiten dargelegt.
VT
= Verhaltenstherapie
TP
= Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
AP
= Analytische Psychotherapie (hier in der Berechnung in Kombination
mit der zusätzlichen TP-Ausbildung)
Integrierte Ausbildung
- alle Ausbildungskosten sind
im Komplettpreis enthalten -
Die
Lehrgangsgebühren betragen insgesamt für eine 3- jährige Vollzeitausbildung:
-
7.992,-
€ (bei Ausbildung in TP oder VT in anerkannten Kooperationseinrichtungen)
oder
-
9.252,-
€ (bei Ausbildung in AP + TP in anerkannten
Kooperationseinrichtungen).
Darin sind alle Ausbildungskosten und alle
Gebühren und Nebenkosten für die gesamte Ausbildung in Höhe aller
geforderten Ausbildungszeiten (also auch Selbsterfahrung, Supervision und
Praxismieten etc.)
enthalten.
Die Supervisionskosten,
die Kosten der Selbsterfahrung und die Zahlungen an die Lehrpraxen für die
Raumnutzungen sowie der Kosten für die weiteren Abrechnungsgenehmigungen
(Gruppentherapie, Hypnose etc.) werden durch die erzielten Honorare
der Institutsambulanz in der praktischen Ausbildung (p.A.) gegenfinanziert und beglichen.
Weitere Überschüsse in der Praktischen Ausbildung werden an die AusbildungskollegInnen ausgezahlt.
Bei voller Ausnutzung des
Ambulanzbudgets könnten so
gut 23.000,- €uro brutto
ausgezahlt werden,
was einem Monatsgehalt von ca. 1.300,- € während der Zeit der Praktischen
Ausbildung bei angenommenen ca. 1,5 Jahren p.A. entsprechen würde. Bei diesem
Standardmodell können neben den o.g. Auszahlungen folgende leistungen garantiert
werden:
Das
Lehrinstitut übernimmt bei einer TP- oder VT- Ausbildung die Kosten für
insgesamt:
·
75
Stunden Gruppensupervision und
· 75 Stunden
Einzelsupervision und die Kosten für
· 100 Stunden
Gruppenlehrtherapie und
·
50 Stunden
Einzellehrtherapie und für
· 18 Monate die laufenden
Praxiskosten bis zu einer Höhe von 2.700,-€.
Bei
einer kombinierten AP + TP- Ausbildung übernimmt das Lehrinstitut die
Kosten für insgesamt:
· 125 Stunden
Gruppensupervision und
· 75 Stunden
Einzelsupervision und die Kosten für
· 100 Stunden
Gruppenselbsterfahrung und
· 140 Stunden
Einzellehranalyse und für
· 24 Monate die laufenden
Praxiskosten bis zu einer Höhe von 3.600,-€.
Bitte beachten Sie: die Supervision und die
Selbsterfahrung kann grundsätzlich nur bei vom LPA anerkannten
Supervisoren und Selbsterfahrungsleitern erfolgen, wobei die Ausbildungs- und
Prüfungsverordnungen einzuhalten sind (PsychTh-APrV und KJPsychTh-APrV).
Ausnahmen, wie die Anerkennung früherer Selbsterfahrungen o.ä., sind
grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.
Bei einer internen Ausbildung in den
Median-Kliniken reduzieren sich durch die Studienförderung der Klinik die
Lehrgangsgebühren auf 4.320,- € für die TP- oder VT- Ausbildung bzw. auf 5580,-
€ für die AP- Ausbildung.
Die
PiA-Stellen in Bad Salzuflen können zusätzlich während der Praktischen Tätigkeiten
auf der Basis einer 1/3 - Psychologenstelle im Klinikum Bad Salzuflen vergütet
werden; über Neubesetzungen der bisherigen 11 bezahlten PiA-Stellen entscheidet
jedoch die Klinikleitung, worauf das Lehrinstitut keinen Einfluss hat.
Auch
externe Praktika werden in der Regel über hauseigene Tarife der Kliniken entlohnt;
es bestehen jedoch auch unbezahlte PIA-Stellen. Selbstverständlich
bemühen wir uns, allen aufgenommenen AusbildungskandidatInnen individuell bei
der Lösung ihrer Kosten- und Finanzierungsfragen behilflich zu sein.
Die
unten aufgeführten monatlichen Lehrgangsgebühren
orientieren sich in ihrer Höhe an einer Mischkalkulation. Bei
Wegfall der Förderungen oder bei deutlichem Über- oder Unterschreiten der
bisherigen Kalkulationsgrenzen können die Lehrgangsgebühren jeweils zu Beginn
des Folgejahres den neuen Gegebenheiten angepasst werden, jedoch nur innerhalb
einer fest definierten Schwankungsbreite von min / max +/- 15%, bezogen auf die
Kosten des Ausbildungsjahres Ihres Ausbildungsbeginns.
Mit
den Lehrgangsgebühren
und den Ambulanzeinnahmen (s.o.) werden alle Ausbildungsinhalte und Nebengebühren
abgegolten, auch die Supervision und die Lehrtherapiekosten (in voller Höhe der
Pflichtstunden in der Kombination 50 Einzel- und 80 Gruppe) oder die Kosten der
Lehranalyse (in voller Höhe der Pflichtstunden in der Kombination 160 Einzel-
und 80 Gruppe), sofern nicht gesetzliche Änderungen eine Anpassung erforderlich
machen oder sich die Einkünfte der Ambulanz wesentlich mindern.
Honorarforderungen
für Lehrtherapiestunden und Supervisionen sind jedoch dann selbst zu zahlen,
wenn diese Ausfälle selbst verschuldet wurden oder
über die Pflichtstundenzahl hinausgehen oder die Ausbildung vorzeitig beendet
wird (in Abhängigkeit vom Ausbildungsstand müssen im Falle einer vorzeitigen Kündigung
die vom Lehrinstitut gezahlten anteiligen Kosten für die Selbsterfahrung
erstattet
werden). Es ergeben sich:
|
monatliche
Kosten bei
|
Praktische
Tätigkeit
in
externer
PIA - Stelle in Koop-Kliniken
|
Praktische
Tätigkeit
in den
Median-Kliniken
Bad Salzuflen gefördert
|
|
Berechnungsjahr
2005
|
VT
oder
TP
|
AP
kombiniert
mit
TP
|
VT
oder
TP
|
AP
kombiniert
mit
TP
|
|
Vollzeitausbildung
36
Monate Abschlagzahlungen von:
|
222,-
€
|
257,-
€
|
120,-
€
|
155,-
€
|
|
Teilzeitausbildung
60
Monate Abschlagzahlungen von:
|
133,-
€
|
154,-
€
|
72,-
€
|
93,-
€
|
Regelung bei der Weiterbildung in einem weiteren
Vertiefungsgebiet
TP-KollegInnen, die die AP-Weiterbildung nach der Approbation
anschließen möchten oder KollegInnen, die gleich eine kombinierte
TP+AP Ausbildung anstreben, müssen dafür an Lehrgangsgebühren
insgesamt 1260,- €uro mehr bezahlen. Für KollegInnen, die nach einer
TP - eine VT - Weiterbildung oder nach einer VT - eine TP -
Weiterbildung zur KV-Abrechnungsgenehmigung anschließen möchten, werden
insgesamt weitere 2000,- €uro in Raten fällig.
Praktische
Tätigkeit
Die
jeweiligen Praktikumsbedingungen in den einzelnen Kooperationskliniken werden
allgemein im Rahmen der APrV vor Ort durch die Dienst- und Fachaufsicht geregelt
oder müssen mit dieser individuell konkretisiert werden. Diese Tätigkeiten
in externen Einrichtungen werden nach den dort geltenden Haustarifen vergütet
oder nicht vergütet.
Für
die Praktische Tätigkeit in den Median Kliniken in Bad Salzuflen gilt
folgender zeitlicher Rahmen:
die wöchentliche
Zeit für das mit 825,- € vergütete Ausbildungspraktikum von insgesamt 1800
Stunden in 18 Monaten beträgt 27 Stunden (Vollzeit-Ausbildung) an 4 Werktagen.
Eine Teilzeit-PIA-Tätigkeit mit 20 Stunden an 4 Tagen ist ebenfalls möglich. Es
wird ein 1
Studientag zu Hause für Vor- und Nachbereitung; Berichte und Diktate gewährt.
Zusammenfassung:
Komplettes,
überschaubares Kostenmodell mit stabiler und fest planbarer Kostenübersicht; keine verdeckten
Kostenanteile.
Das
besondere Kosten - Leistungsverhältnis wird
auch dadurch deutlich, dass die in der APrV
"frei wählbare Zeit von 950 Stunden" auch durch Seminare und
spezielle Übungen erbracht werden kann, die zu weiteren Abrechnungsgenehmigungen
für Hypnose, AT,
Gruppenpsychotherapie; Kinder- und Jugendlichen-psychotherapie führen;
ferner werden zusätzliche Basiskompetenzen
in Sexualtherapie, Schmerztherapie und Traumatherapie angeboten, ohne dass
weitere Kosten entstehen.
Zur Verbesserung der Ausbildungsqualität sind
entgegen der üblichen Gruppen in der Selbsterfahrung auch mind.
50
Stunden Einzelselbsterfahrung und bei der Supervision mind. 75 Stunden
Einzelsupervision für in unserer Kalkulation einbezogen.
Weitere
Einkünfte können über Honorartätigkeiten im Rahmen psychologischer
Begutachtungen oder bei der Übernahme von Einzelprojekten erzielt werden. Ein Entgeltnachlass bewirkt im Rahmen der beiden zur Verfügung
gestellten Plätze (soziale Regelung) eine weitere Reduktion; ebenso die
Mitwirkung in der Bibliothek oder die Mithilfe bei der Vorbereitung und Durchführung
von Sonderveranstaltungen.
Ein
gutes Preis-Leistungsverhältnis orientiert sich aber nicht nur an der Relation
vom Lehrangebot zu den Kosten, sondern auch am erreichbaren Erfolg; u.a. auch an Fragen: wie schnell
absolviere ich die Pflichtveranstaltungen, wie häufig werden diese angeboten und wie sicher komme ich durch die Prüfung ? Auch diese
Aspekte sollte bei der Auswahl mit einbezogen werden.
Wir
glauben, dass wir in unserem Preis-Leistungsverhältnis auch bundesweit einem
sehr kritischen Vergleich gewachsen sind: trotzdem ist bei Ihrer persönlichen
Planung zu berücksichtigen, dass in der Vollzeitausbildung nur eine sehr
begrenzte Zeit für zusätzliche Erwerbs- oder Honorartätigkeiten, etwa
bei uns in Klinik-Teilzeitstellen, im Beratungsdienst der Fachabteilungen oder
der Gutachtenstelle zur Deckung der weiteren Kosten der Lebensführung zur Verfügung
stehen kann.
Steuervergünstigung:
Der
Bundesfinanzhof hat in seinen Urteilen Az.VI R 120/01 und Az.VI R 137/01
anerkannt, dass die Kosten für eine Aus-/Weiterbildung nun als Werbungskosten
zu behandeln sind. Das bedeutet, dass nun die gesamten Ausbildungskosten incl.
Fahrtkosten und Verpflegung steuerlich abgesetzt werden können. (Finanztest
3/2003).
BAFöG
Ausbildungsförderung:
Informationen für AusbildungskandidatInnen (BAFöG):
Verordnung
über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für
Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (PsychThV)
Auf
Grund des § 2 Abs. 3 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der
Fassung der Bekanntmachung vom 6 Juni 1983 (BGBI. I S. 645, 1680), der zuletzt
durch Artikel 1 Nr. 12 des Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 7. Mai 1999 (BGBI. I S. 850) geändert
worden ist, verordnet das Bundesministerium für Bildung und Forschung:
§
1 Ausbildungsstätten
(1)
Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz wird geleistet
für den Besuch von Ausbildungsstätten für Psychotherapie und Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapie, die andere Einrichtungen im Sinne des § 6 des
Psychotherapeutengesetzes vom 16. Juni 1998 (BGBI. I S.1311) sind.
(2)
Die Ausbildungsförderung wird nur geleistet, wenn die Ausbildung an einer durch
die zuständige Landesbehörde staatlich anerkannten Einrichtung durchgeführt
wird.
§
2 Förderungsrechtliche Stellung der Auszubildenden
Die
Auszubildenden erhalten Ausbildungsförderung wie Studierende an Hochschulen
§3
Inkrafttreten
Diese
Verordnung tritt am Tag nach der Verkündigung in Kraft. ( 27.Juli 2000)
KJP
- Ausbildungskosten
Zusammenfassung: die Ausbildung trägt sich hinsichtlich der Kosten selbst.
Sie
ist nicht profitorientiert und erwirtschaftet einen Überschuss, der angespart
wird für unerwartete Entwicklungen und Notfälle, für Projekte oder größere Investitionen sowie für den Hilfefonds, aber
auch für Institutsfeste oder für Anderes genutzt werden kann, so dass wir uns bisher
immer auch über die Gebührenstabilität freuen konnten.
Die
Lehrgangsgebühren betragen insgesamt knapp 8000,- €uro, wobei alle
Zusatzkosten, wie die Supervisions- und
Selbsterfahrungskosten, die Praxismieten, die Abrechnungssoftware,
Kartenlesegeräte, Prüfungsgebühren, etc. durch etwa die Hälfte der Ambulanzeinkünfte
refinanziert
werden können, auch alle Zusatzfachkunden, die ebenso kostenfrei auch nach der Ausbildung noch
abgeschlossen werden können - nur für ein weiteres Vertiefungsgebiet werden dann
zusätzlich noch einmal 2000,- €uro fällig.
VT
= Verhaltenstherapie
TP
= Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Integrierte Ausbildung
- alle Ausbildungskosten sind
im Komplettpreis enthalten -
Die
Lehrgangsgebühren betragen für eine 3- jährige Vollzeit- oder eine 5- jährige
Teilzeitausbildung:
Darin
sind alle Ausbildungskosten und alle Gebühren und Nebenkosten für die gesamte
Ausbildung in Höhe aller geforderten Ausbildungszeiten (also auch
Selbsterfahrung und Supervision) enthalten; weitere
Kosten entstehen also nicht mehr.
Die Supervisionskosten,
die Kosten der Selbsterfahrung und die Zahlungen an die Lehrpraxen für die
Raumnutzungen sowie der Kosten für die weiteren Abrechnungsgenehmigungen
(Gruppentherapie, Hypnose etc.) werden durch die erzielten Honorare
der Institutsambulanz in der praktischen Ausbildung (p.A.) gegenfinanziert und beglichen.
Weitere Überschüsse in der Praktischen Ausbildung werden an die AusbildungskollegInnen ausgezahlt.
Bei voller Ausnutzung des
Ambulanzbudgets könnten so
gut 23.000,- €uro brutto
ausgezahlt werden,
was einem Monatsgehalt von ca. 1.300,- € während der Zeit der Praktischen
Ausbildung bei angenommenen ca. 1,5 Jahren p.A. entsprechen würde. Bei diesem
Standardmodell können neben den o.g. Auszahlungen folgende leistungen garantiert
werden:
Das Lehrinstitut übernimmt bei einer TP- oder
VT- Ausbildung die Kosten für insgesamt:
·
75
Stunden Gruppensupervision und
·
75 Stunden Einzelsupervision und die Kosten für
·
100 Stunden Gruppenlehrtherapie und
·
50 Stunden Einzellehrtherapie
und für
· 15 Monate
die laufenden Praxiskosten.
Die
unten aufgeführten monatlichen Lehrgangsgebühren
orientieren sich in ihrer Höhe an einer Mischkalkulation. Bei
Wegfall der Förderungen oder bei deutlichem Über- oder Unterschreiten der
bisherigen Kalkulationsgrenzen können die Lehrgangsgebühren jeweils zu Beginn
des Folgejahres den neuen Gegebenheiten angepasst werden, jedoch nur innerhalb
einer fest definierten Schwankungsbreite von min / max +/- 15%, bezogen auf die
Kosten des Ausbildungsjahres Ihres Ausbildungsbeginns.
Mit
den Lehrgangsgebühren
und den Ambulanzeinnahmen (s.o.) werden alle Ausbildungsinhalte und Nebengebühren
abgegolten, auch die Supervision und die Lehrtherapiekosten (in voller Höhe der
Pflichtstunden in der Kombination 50 Einzel- und 80 Gruppe) oder die Kosten der
Lehranalyse (in voller Höhe der Pflichtstunden in der Kombination 160 Einzel-
und 80 Gruppe), sofern nicht gesetzliche Änderungen eine Anpassung erforderlich
machen oder sich die Einkünfte der Ambulanz wesentlich mindern.
Honorarforderungen
für Lehrtherapiestunden und Supervisionen sind jedoch dann selbst zu zahlen,
wenn diese Ausfälle selbst verschuldet wurden oder
über die Pflichtstundenzahl hinausgehen oder die Ausbildung vorzeitig beendet
wird (in Abhängigkeit vom Ausbildungsstand müssen im Falle einer vorzeitigen Kündigung
die vom Lehrinstitut gezahlten anteiligen Kosten für die Selbsterfahrung
erstattet
werden). Es ergeben sich:
|
monatliche
Kosten bei
|
Praktische Tätigkeit
in
externer PIA - Stelle
in Koop-Kliniken
|
|
Berechnungsjahr
2005
|
VT
oder
TP
|
|
Vollzeitausbildung
36
Monate Abschlagzahlungen von:
|
222,- €
|
|
Teilzeitausbildung
60
Monate Abschlagzahlungen von:
|
133,- €
|
.
Praktische Tätigkeit
Die jeweiligen
Bedingungen in den einzelnen Kooperationskliniken werden durch
die Dienst- und Fachaufsicht dort geregelt oder müssen mit dieser individuell
konkretisiert werden. Diese Tätigkeiten in externen KJP-Einrichtungen werden
nach den dort geltenden Haustarifen in der Regel leider nicht vergütet.
Dieser Umstand ist in der KJP-Ausbildungssituation sehr unbefriedigend. Wegen
des sehr knappen PiA-Stellen Angebotes in den KJP-Kliniken und der großen
Nachfrage nach anerkannten Plätzen kann leider nicht mit einer baldigen Änderung
gerechnet werden.
Erwerbseinkünfte sind teilweise und
begrenzt im
Rahmen der freien Honorar-Stellen möglich; in der Regel muss jedoch dieser 1.
Ausbildungsabschnitt anderweitig finanziert werden. Im Rahmen der Praktischen
Ausbildung (p.A.) kann hingegen eine ausreichende Honorierung erzielt werden
(siehe analog der PP-Ausbildung).
Zusammenfassung:
Komplettes,
überschaubares Kostenmodell mit stabiler und fest planbarer Kostenübersicht; keine verdeckten
Kostenanteile.
Das
besondere Kosten - Leistungsverhältnis
wird auch dadurch deutlich, dass die
"frei wählbaren Angebote für die Zeit von 950 Stunden",
die auch durch Seminare und
spezielle Übungen erbracht werden kann, die zu weiteren Abrechnungsgenehmigungen
für Hypnose, AT,
Gruppenpsychotherapie; Kinder- und Jugendlichen-psychotherapie führen;
ferner werden zusätzliche Basiskompetenzen
in Sexualtherapie, Schmerztherapie und Traumatherapie angeboten.
Ferner sind sind in der Selbsterfahrung mind. 40 Stunden Einzelselbsterfahrung
und bei der Supervision mind. 100 Stunden Einzelsupervision für in unserer
Kalkulation einbezogen.
Weitere
Einkünfte können über Honorartätigkeiten im Rahmen psychologischer
Begutachtungen oder bei der Übernahme von Einzelprojekten erzielt werden. Ein Entgeltnachlass bewirkt im Rahmen der beiden zur Verfügung
gestellten Plätze (soziale Regelung) eine weitere Reduktion; ebenso die
Mitwirkung in der Bibliothek oder die Mithilfe bei der Vorbereitung und Durchführung
von Sonderveranstaltungen.
Ein
gutes Preis-Leistungsverhältnis orientiert sich aber nicht nur an der Relation
vom Lehrangebot zu den Kosten, sondern auch am erreichbaren Erfolg; u.a. auch an Fragen: wie schnell
absolviere ich die Pflichtveranstaltungen, wie häufig werden diese angeboten und wie sicher komme ich durch die Prüfung ? Auch diese
Aspekte sollte bei der Auswahl mit einbezogen werden.
Wir
glauben, dass wir in unserem Preis-Leistungsverhältnis auch bundesweit einem
sehr kritischen Vergleich gewachsen sind: trotzdem ist bei Ihrer persönlichen
Planung zu berücksichtigen, dass in der Ausbildung nur eine sehr
begrenzte Zeit für zusätzliche Erwerbs- oder Honorartätigkeiten zur Deckung der weiteren Kosten der Lebensführung zur Verfügung
stehen kann.
Steuervergünstigung:
Der
Bundesfinanzhof hat in seinen Urteilen Az.VI R 120/01 und Az.VI R 137/01
anerkannt, dass die Kosten für eine Aus-/Weiterbildung nun als Werbungskosten
zu behandeln sind. Das bedeutet, dass nun die gesamten Ausbildungskosten incl.
Fahrtkosten und Verpflegung steuerlich abgesetzt werden können. (Finanztest
3/2003).
|