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Lehrinstitut Bad Salzuflen | ZAP

Psychologische Psychotherapie                                            KJP - Ausbildungskosten siehe unten

 

Ausbildungskosten für Psychologische Psychotherapie

Zusammenfassung: die Ausbildung trägt sich hinsichtlich der Kosten selbst. Sie ist nicht profitorientiert und erwirtschaftet einen Überschuss, der teilweise ausgezahlt und teilweise angespart wird für unerwartete Entwicklungen und Notfälle, für Projekte oder größere Investitionen sowie für den Hilfefonds, aber auch für Institutsfeste oder für Anderes genutzt werden kann, so dass wir uns bisher immer auch über die Gebührenstabilität freuen konnten.

Die Lehrgangsgebühren betragen insgesamt knapp 8000,- €uro, wobei alle Zusatzkosten, wie die Supervisions- und Selbsterfahrungskosten, die Praxismieten, die Abrechnungssoftware, Kartenlesegeräte, alle Lernmittel, Fachzeitschriften- und Bücherausleihe, CD´s und Prüfungsgebühren, etc. durch etwa die Hälfte der Ambulanzeinkünfte refinanziert werden können, auch alle Zusatzfachkunden, die ebenso kostenfrei auch nach der Ausbildung noch abgeschlossen werden können - nur für ein weiteres Vertiefungsgebiet werden dann zusätzlich noch einmal 2000,- €uro berechnet.

Im folgenden sind die Kosten der Ausbildung ohne Berücksichtigung der Einnahmen über die PIA-Stellen oder anderer Honorartätigkeiten dargelegt.    

 

VT = Verhaltenstherapie

TP = Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

AP = Analytische Psychotherapie (hier in der Berechnung in Kombination mit der zusätzlichen TP-Ausbildung)

 

Integrierte Ausbildung - alle Ausbildungskosten sind im Komplettpreis enthalten -

Die Lehrgangsgebühren betragen insgesamt für eine 3- jährige Vollzeitausbildung:

  • 7.992,- €  (bei Ausbildung in TP oder VT in anerkannten Kooperationseinrichtungen) oder

  • 9.252,- € (bei Ausbildung in AP + TP in anerkannten Kooperationseinrichtungen). 

Darin sind alle Ausbildungskosten und alle Gebühren und Nebenkosten für die gesamte Ausbildung in Höhe aller geforderten Ausbildungszeiten (also auch Selbsterfahrung, Supervision und Praxismieten etc.) enthalten.

 

Die Supervisionskosten, die Kosten der Selbsterfahrung und die Zahlungen an die Lehrpraxen für die Raumnutzungen sowie der Kosten für die weiteren Abrechnungsgenehmigungen (Gruppentherapie, Hypnose etc.) werden durch einen Teil der erzielten Honorare für die Ausbildungsbehandlungen in der praktischen Ausbildung (p.A.) beglichen.

 

Die weitern Erlöse in der Praktischen Ausbildung werden als Überschüsse an die AusbildungskollegInnen ausgezahlt; in der Regel werden dabei zwischen 25,- und 30,- Euro pro Behandlungsstunde ausgezahlt.

 

Bei voller Ausnutzung des Ambulanzbudgets können so gut 23.000,- €uro brutto ausgezahlt werden, was einem Monatsgehalt von ca. 1.300,- € während der Zeit der Praktischen Ausbildung bei angenommenen ca. 1,5 Jahren p.A. entsprechen würde. Bei diesem Standardmodell können neben den o.g. Auszahlungen folgende leistungen garantiert werden:

 

Das Lehrinstitut übernimmt bei einer TP- oder VT- Ausbildung die Kosten für insgesamt:

·           75 Stunden Gruppensupervision und

·           75 Stunden Einzelsupervision und die Kosten für

·           100 Stunden Gruppenlehrtherapie und

·           50 Stunden Einzellehrtherapie und für

·           18 Monate die laufenden Praxiskosten bis zu einer Höhe von 2.700,-€.

 

Bei einer kombinierten  AP + TP- Ausbildung übernimmt das Lehrinstitut die Kosten für insgesamt:

·           125 Stunden Gruppensupervision und

·           75 Stunden Einzelsupervision und die Kosten für

·           100 Stunden Gruppenselbsterfahrung und

·           140 Stunden Einzellehranalyse und für

·           24 Monate die laufenden Praxiskosten bis zu einer Höhe von 3.600,-€.  

 

Bitte beachten Sie: die Supervision und die Selbsterfahrung kann grundsätzlich nur bei vom LPA anerkannten Supervisoren und Selbsterfahrungsleitern erfolgen, wobei die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen einzuhalten sind (PsychTh-APrV und KJPsychTh-APrV). Ausnahmen, wie die Anerkennung früherer Selbsterfahrungen o.ä., sind grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.

 

Bei einer internen Ausbildung in den Median-Kliniken reduzieren sich durch die Studienförderung der Klinik die Lehrgangsgebühren auf 4.320,- € für die TP- oder VT- Ausbildung bzw. auf 5580,- € für die AP- Ausbildung.

 

Die PiA-Stellen in Bad Salzuflen können zusätzlich während der Praktischen Tätigkeiten auf der Basis einer 1/3 - Psychologenstelle im Klinikum Bad Salzuflen vergütet werden; über Neubesetzungen der bisherigen 11 bezahlten PiA-Stellen entscheidet jedoch die Klinikleitung, worauf das Lehrinstitut keinen Einfluss hat.

 

Auch externe Praktika werden in der Regel über hauseigene Tarife der Kliniken entlohnt; es bestehen jedoch auch unbezahlte PIA-Stellen. Selbstverständlich bemühen wir uns, allen aufgenommenen AusbildungskandidatInnen individuell bei der Lösung ihrer Kosten- und Finanzierungsfragen behilflich zu sein.

 

Die unten aufgeführten monatlichen Lehrgangsgebühren orientieren sich in ihrer Höhe an einer Mischkalkulation. Bei Wegfall der Förderungen oder bei deutlichem Über- oder Unterschreiten der bisherigen Kalkulationsgrenzen können die Lehrgangsgebühren jeweils zu Beginn des Folgejahres den neuen Gegebenheiten angepasst werden, jedoch nur innerhalb einer fest definierten Schwankungsbreite von min / max +/- 15%, bezogen auf die Kosten des Ausbildungsjahres Ihres Ausbildungsbeginns.  

 

Mit den Lehrgangsgebühren und den Ambulanzeinnahmen (s.o.) werden alle Ausbildungsinhalte und Nebengebühren abgegolten, auch die Supervision und die Lehrtherapiekosten (in voller Höhe der Pflichtstunden in der Kombination 50 Einzel- und 80 Gruppe) oder die Kosten der Lehranalyse (in voller Höhe der Pflichtstunden in der Kombination 160 Einzel- und 80 Gruppe), sofern nicht gesetzliche Änderungen eine Anpassung erforderlich machen oder sich die Einkünfte der Ambulanz wesentlich mindern. 

 

Honorarforderungen für Lehrtherapiestunden und Supervisionen sind jedoch dann selbst zu zahlen, wenn diese Ausfälle selbst verschuldet wurden oder über die Pflichtstundenzahl hinausgehen oder die Ausbildung vorzeitig beendet wird (in Abhängigkeit vom Ausbildungsstand müssen im Falle einer vorzeitigen Kündigung  die vom Lehrinstitut gezahlten anteiligen Kosten für die Selbsterfahrung erstattet werden). Es ergeben sich:

 

monatliche Kosten bei 

Praktische Tätigkeit in

externer PIA - Stelle in Koop-Kliniken

Praktische Tätigkeit in den

Median-Kliniken Bad Salzuflen gefördert 

Berechnungsjahr 2005

VT oder TP

AP kombiniert 

mit TP

VT oder TP

AP kombiniert 

mit TP

Vollzeitausbildung

36 Monate Abschlagzahlungen von: 

222,- €

257,- €

120,- €

155,- €

Teilzeitausbildung

60 Monate Abschlagzahlungen von:

133,- €

154,- €

72,- €

93,- €

 

 

Regelung bei der Weiterbildung in einem weiteren Vertiefungsgebiet

TP-KollegInnen, die die AP-Weiterbildung nach der Approbation anschließen möchten oder KollegInnen, die gleich eine kombinierte TP+AP Ausbildung anstreben, müssen dafür an Lehrgangsgebühren insgesamt 1260,- €uro mehr bezahlen. Für KollegInnen, die nach einer TP - eine VT - Weiterbildung oder nach einer VT - eine TP - Weiterbildung zur KV-Abrechnungsgenehmigung anschließen möchten, werden insgesamt weitere 2000,- €uro in Raten fällig.

 

 

Praktische Tätigkeit

 

Die jeweiligen Praktikumsbedingungen in den einzelnen Kooperationskliniken werden allgemein im Rahmen der APrV vor Ort durch die Dienst- und Fachaufsicht geregelt oder müssen mit dieser individuell konkretisiert werden. Diese Tätigkeiten in externen Einrichtungen werden nach den dort geltenden Haustarifen vergütet oder nicht vergütet.

 

Für die Praktische Tätigkeit in den Median Kliniken in Bad Salzuflen gilt folgender zeitlicher Rahmen:

 

die wöchentliche Zeit für das mit 825,- € vergütete Ausbildungspraktikum von insgesamt 1800 Stunden in 18 Monaten beträgt 27 Stunden (Vollzeit-Ausbildung) an 4 Werktagen. Eine Teilzeit-PIA-Tätigkeit mit 20 Stunden an 4 Tagen ist ebenfalls möglich. Es wird ein 1 Studientag zu Hause für Vor- und Nachbereitung; Berichte und Diktate gewährt. 

 

Zusammenfassung:

 

Komplettes, überschaubares Kostenmodell mit stabiler und fest planbarer Kostenübersicht; keine verdeckten Kostenanteile.

 

Das besondere Kosten - Leistungsverhältnis wird auch dadurch deutlich, dass die in der APrV "frei wählbare Zeit von 950 Stunden" auch durch Seminare und spezielle Übungen erbracht werden kann, die zu weiteren  Abrechnungsgenehmigungen für Hypnose, AT, Gruppenpsychotherapie; Kinder- und Jugendlichen-psychotherapie führen; ferner werden zusätzliche Basiskompetenzen in Sexualtherapie, Schmerztherapie und Traumatherapie angeboten, ohne dass weitere Kosten entstehen. 

 

Ferner sind sind in der Selbsterfahrung mind. 50 Stunden Einzelselbsterfahrung und bei der Supervision mind. 75 Stunden Einzelsupervision für in unserer Kalkulation einbezogen.

 

Weitere Einkünfte können über Honorartätigkeiten im Rahmen psychologischer Begutachtungen oder bei der Übernahme von Einzelprojekten erzielt werden. Ein Entgeltnachlass bewirkt im Rahmen der beiden zur Verfügung gestellten Plätze (soziale Regelung) eine weitere Reduktion; ebenso die Mitwirkung in der Bibliothek oder die Mithilfe bei der Vorbereitung und Durchführung von Sonderveranstaltungen. 

 

Ein gutes Preis-Leistungsverhältnis orientiert sich aber nicht nur an der Relation vom Lehrangebot zu den Kosten, sondern auch am erreichbaren Erfolg; u.a. auch an Fragen: wie schnell absolviere ich die Pflichtveranstaltungen, wie häufig werden diese angeboten und wie sicher komme ich durch die Prüfung ? Auch diese Aspekte sollte bei der Auswahl mit einbezogen werden.

 

Wir glauben, dass wir in unserem Preis-Leistungsverhältnis auch bundesweit einem sehr kritischen Vergleich gewachsen sind: trotzdem ist bei Ihrer persönlichen Planung zu berücksichtigen, dass in der Vollzeitausbildung nur eine sehr begrenzte Zeit für zusätzliche Erwerbs- oder  Honorartätigkeiten, etwa bei uns in Klinik-Teilzeitstellen, im Beratungsdienst der Fachabteilungen oder der Gutachtenstelle zur Deckung der weiteren Kosten der Lebensführung zur Verfügung stehen kann. 

 

Steuervergünstigung:

Der Bundesfinanzhof hat in seinen Urteilen Az.VI R 120/01 und Az.VI R 137/01 anerkannt, dass die Kosten für eine Aus-/Weiterbildung nun als Werbungskosten zu behandeln sind. Das bedeutet, dass nun die gesamten Ausbildungskosten incl. Fahrtkosten und Verpflegung steuerlich abgesetzt werden können. (Finanztest 3/2003).

 

 

 

BAFöG

 

Ausbildungsförderung: Informationen für AusbildungskandidatInnen (BAFöG):

Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von Ausbildungsstätten für Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (PsychThV)

 

Auf Grund des § 2 Abs. 3 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6 Juni 1983 (BGBI. I S. 645, 1680), der zuletzt durch Artikel 1 Nr. 12 des Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 7. Mai 1999 (BGBI. I S. 850) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Bildung und Forschung:

 

§ 1 Ausbildungsstätten

(1) Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz wird geleistet für den Besuch von Ausbildungsstätten für Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, die andere Einrichtungen im Sinne des § 6 des Psychotherapeutengesetzes vom 16. Juni 1998 (BGBI. I S.1311) sind.

(2) Die Ausbildungsförderung wird nur geleistet, wenn die Ausbildung an einer durch die zuständige Landesbehörde staatlich anerkannten Einrichtung durchgeführt wird.

 

§ 2 Förderungsrechtliche Stellung der Auszubildenden

Die Auszubildenden erhalten Ausbildungsförderung wie Studierende an Hochschulen

 

§3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündigung in Kraft. ( 27.Juli 2000)

 

 

 

 

KJP - Ausbildungskosten 2005

Zusammenfassung: die Ausbildung trägt sich hinsichtlich der Kosten selbst. Sie ist nicht profitorientiert und erwirtschaftet einen Überschuss, der angespart wird für unerwartete Entwicklungen und Notfälle, für Projekte oder größere Investitionen sowie für den Hilfefonds, aber auch für Institutsfeste oder für Anderes genutzt werden kann, so dass wir uns bisher immer auch über die Gebührenstabilität freuen konnten.

Die Lehrgangsgebühren betragen insgesamt knapp 8000,- €uro, wobei alle Zusatzkosten, wie die Supervisions- und Selbsterfahrungskosten, die Praxismieten, die Abrechnungssoftware, Kartenlesegeräte, Prüfungsgebühren, etc. durch etwa die Hälfte der Ambulanzeinkünfte refinanziert werden können, auch alle Zusatzfachkunden, die ebenso kostenfrei auch nach der Ausbildung noch abgeschlossen werden können - nur für ein weiteres Vertiefungsgebiet werden dann zusätzlich noch einmal 2000,- €uro fällig.

VT = Verhaltenstherapie

TP = Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

 

Integrierte Ausbildung - alle Ausbildungskosten sind im Komplettpreis enthalten -

Die Lehrgangsgebühren betragen für eine 3- jährige Vollzeit- oder eine 5- jährige Teilzeitausbildung:

  • 7.992,- €  (bei Ausbildung in TP oder VT in anerkannten Kooperationseinrichtungen)

Darin sind alle Ausbildungskosten und alle Gebühren und Nebenkosten für die gesamte Ausbildung in Höhe aller geforderten Ausbildungszeiten (also auch Selbsterfahrung und Supervision) enthalten; weitere Kosten entstehen also nicht mehr.

 

Die Supervisionskosten, die Kosten der Selbsterfahrung und die Zahlungen an die Lehrpraxen für die Raumnutzungen sowie der Kosten für die weiteren Abrechnungsgenehmigungen (Gruppentherapie, Hypnose etc.) werden durch einen Teil der erzielten Honorare für die Ausbildungsbehandlungen in der praktischen Ausbildung beglichen.

 

Die weitern Erlöse in der Praktischen Ausbildung werden als Überschüsse an die AusbildungskollegInnen ausgezahlt; in der Regel werden dabei zwischen 25,- und 30,- Euro pro Behandlungsstunde ausgezahlt.

 

Bei voller Ausnutzung des Ambulanzbudgets können so gut 23.000,- €uro brutto ausgezahlt werden, was einem Monatsgehalt von ca. 1.300,- € während der Zeit der Praktischen Ausbildung bei angenommenen ca. 1,5 Jahren p.A. entsprechen würde. Bei diesem Standardmodell können neben den o.g. Auszahlungen folgende leistungen garantiert werden:

 

Das Lehrinstitut übernimmt bei einer TP- oder VT- Ausbildung die Kosten für insgesamt:

·           75 Stunden Gruppensupervision und

·           75 Stunden Einzelsupervision und die Kosten für

·           100 Stunden Gruppenlehrtherapie und

·           50 Stunden Einzellehrtherapie und für

·           15 Monate die laufenden Praxiskosten.

 

Die unten aufgeführten monatlichen Lehrgangsgebühren orientieren sich in ihrer Höhe an einer Mischkalkulation. Bei Wegfall der Förderungen oder bei deutlichem Über- oder Unterschreiten der bisherigen Kalkulationsgrenzen können die Lehrgangsgebühren jeweils zu Beginn des Folgejahres den neuen Gegebenheiten angepasst werden, jedoch nur innerhalb einer fest definierten Schwankungsbreite von min / max +/- 15%, bezogen auf die Kosten des Ausbildungsjahres Ihres Ausbildungsbeginns.  

 

Mit den Lehrgangsgebühren und den Ambulanzeinnahmen (s.o.) werden alle Ausbildungsinhalte und Nebengebühren abgegolten, auch die Supervision und die Lehrtherapiekosten (in voller Höhe der Pflichtstunden in der Kombination 40 Einzel- und 80 Gruppe) oder die Kosten der Lehranalyse (in voller Höhe der Pflichtstunden in der Kombination 160 Einzel- und 80 Gruppe), sofern nicht gesetzliche Änderungen eine Anpassung erforderlich machen oder sich die Einkünfte der Ambulanz wesentlich mindern. 

 

Honorarforderungen für Lehrtherapiestunden und Supervisionen sind jedoch dann selbst zu zahlen, wenn diese Ausfälle selbst verschuldet wurden oder über die Pflichtstundenzahl hinausgehen oder die Ausbildung vorzeitig beendet wird (in Abhängigkeit vom Ausbildungsstand müssen im Falle einer vorzeitigen Kündigung  die vom Lehrinstitut gezahlten anteiligen Kosten für die Selbsterfahrung erstattet werden). Es ergeben sich:

 

monatliche Kosten bei 

Praktische Tätigkeit in externer PIA - Stelle in Koop-Kliniken

Berechnungsjahr 2005

VT oder TP

Vollzeitausbildung

36 Monate Abschlagzahlungen von: 

222,- €

Teilzeitausbildung

60 Monate Abschlagzahlungen von:

133,- €

 

.

 

Praktische Tätigkeit

 

Die jeweiligen Bedingungen in den einzelnen Kooperationskliniken werden durch die Dienst- und Fachaufsicht dort geregelt oder müssen mit dieser individuell konkretisiert werden. Diese Tätigkeiten in externen KJP-Einrichtungen werden nach den dort geltenden Haustarifen in der Regel leider nicht vergütet. Dieser Umstand ist in der KJP-Ausbildungssituation sehr unbefriedigend. Wegen des sehr knappen PiA-Stellen Angebotes in den KJP-Kliniken und der großen Nachfrage nach anerkannten Plätzen kann leider nicht mit einer baldigen Änderung gerechnet werden.

 

Erwerbseinkünfte sind teilweise und begrenzt im Rahmen der freien Honorar-Stellen möglich; in der Regel muss jedoch dieser 1. Ausbildungsabschnitt anderweitig finanziert werden. Im Rahmen der Praktischen Ausbildung (p.A.) kann hingegen eine ausreichende Honorierung erzielt werden (siehe analog der PP-Ausbildung).

 

Zusammenfassung:

 

Komplettes, überschaubares Kostenmodell mit stabiler und fest planbarer Kostenübersicht; keine verdeckten Kostenanteile.

 

Das besondere Kosten - Leistungsverhältnis wird auch dadurch deutlich, dass die "frei wählbaren Angebote für die  Zeit von 950 Stunden", die auch durch Seminare und spezielle Übungen erbracht werden kann, die zu weiteren  Abrechnungsgenehmigungen für Hypnose, AT, Gruppenpsychotherapie; Kinder- und Jugendlichen-psychotherapie führen; ferner werden zusätzliche Basiskompetenzen in Sexualtherapie, Schmerztherapie und Traumatherapie angeboten. Ferner sind sind in der Selbsterfahrung mind. 40 Stunden Einzelselbsterfahrung und bei der Supervision mind. 100 Stunden Einzelsupervision für in unserer Kalkulation einbezogen.

 

Weitere Einkünfte können über Honorartätigkeiten im Rahmen psychologischer Begutachtungen oder bei der Übernahme von Einzelprojekten erzielt werden. Ein Entgeltnachlass bewirkt im Rahmen der beiden zur Verfügung gestellten Plätze (soziale Regelung) eine weitere Reduktion; ebenso die Mitwirkung in der Bibliothek oder die Mithilfe bei der Vorbereitung und Durchführung von Sonderveranstaltungen. 

 

Ein gutes Preis-Leistungsverhältnis orientiert sich aber nicht nur an der Relation vom Lehrangebot zu den Kosten, sondern auch am erreichbaren Erfolg; u.a. auch an Fragen: wie schnell absolviere ich die Pflichtveranstaltungen, wie häufig werden diese angeboten und wie sicher komme ich durch die Prüfung ? Auch diese Aspekte sollte bei der Auswahl mit einbezogen werden.

 

Wir glauben, dass wir in unserem Preis-Leistungsverhältnis auch bundesweit einem sehr kritischen Vergleich gewachsen sind: trotzdem ist bei Ihrer persönlichen Planung zu berücksichtigen, dass in der Ausbildung nur eine sehr begrenzte Zeit für zusätzliche Erwerbs- oder  Honorartätigkeiten zur Deckung der weiteren Kosten der Lebensführung zur Verfügung stehen kann. 

 

Steuervergünstigung:

Der Bundesfinanzhof hat in seinen Urteilen Az.VI R 120/01 und Az.VI R 137/01 anerkannt, dass die Kosten für eine Aus-/Weiterbildung nun als Werbungskosten zu behandeln sind. Das bedeutet, dass nun die gesamten Ausbildungskosten incl. Fahrtkosten und Verpflegung steuerlich abgesetzt werden können. (Finanztest 3/2003).