Die
nächsten PP- und KJP-Ausbildungsgänge beginnen im
Januar 2011 und im April 2011 sowie im September 2011. Quereinstiege
sind aber jederzeit möglich.
Die 3. Infoveranstaltung 2010 findet am
23.10.10 in der Zeit von
13:00 - 15:00 Uhr für die
Ausbildungsgänge 2011 statt, an der Sie
teilnehmen können, auch wenn Sie sich noch nicht beworben haben;
eine Anmeldung hierzu ist nicht erforderlich.
Die
nächsten Auswahlgespräche für die KJP- und PP- Ausbildungsplätze
im Ausbildungsjahr 2011
erfolgen im Herbst 2010 für das SS 2011; die Bewerbungsgesprächstermine hierzu
sind der 23.10.10 und der 06.11.10.
Für
langfristige Planungen sind auch individuelle Terminabsprachen unter
HH@DFT-Lehrinstitut.de möglich..
Weitere Auswahltermine finden Ende Nov. 2010
und im Januar / Februar 2011 für das WS 2011/12 statt. Wegen der
Anfragen bitten wir Sie um
rechtzeitige Bewerbung; die Plätze werden in der Regel nicht
kurzfristig besetzt.
Auch
die Ausbildungsgänge 2010
am
Lübecker Institut sind
voll belegt; im Sommer und Herbst 2010 erfolgen die Auswahlgespräche für
den dann folgenden Ausbildungsgang
2011.
Für Ihre Bewerbung ist es noch nicht erforderlich, dass Sie bereits
das Eingangsstudium abgeschlossen haben, aber bei Beginn der
Ausbildung müssen die
> gesetzlichen Eingangsvoraussetzungen (bitte
hier klicken)
erfüllt sein. Bitte beachten Sie aber: wir nehmen grundsätzlich
keine Bachelor-AbsolventInnen auf, sondern nur
AusbildungskollegInnen mit Diplom- oder Masterabschlüssen.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte neben den üblichen Unterlagen (Anschreiben mit
E-mail Adresse sowie ein
tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild und die Kopie des Diplom-Zeugnisses oder eine
Äquivalenzbescheinigung durch die Aufsichtsbehörde) an das:
Psychotherapeutische
Lehrinstitut ZAP, Forsthausweg
1
in
32105
Bad Salzuflen.
Hilfreich wäre es, wenn
Sie
sich in dem Anschreiben möglichst persönlich mit Ihren Interessen und Ihren
Stärken und Schwächen vorstellen könnten und was Sie bei uns
besonders lernen möchten. Wir
freuen uns bisher über ein sehr reges Interesse, so dass über die Zulassung nur
nach einem Auswahlgespräch entschieden wird. Dazu wird zunächst eine
Schutzgebühr
von 250,- € erhoben, die jedoch nur dann einbehalten wird, wenn Sie
nicht zum
vereinbarten Termin erscheinen
oder die Ausbildung doch nicht bei uns beginnen sollten, obwohl Sie von
uns im Auswahlverfahren eine Zusage erhalten hatten.
In allen anderen Fällen wird der Betrag mit den Lehrgangsgebühren
verrechnet (bei einer Zusage) oder erstattet (bei einer Absage), so
dass Ihnen real im Normfall keine Kosten entstehen.
Wir erwarten von Ihnen eine für den psychotherapeutischen Beruf
geeignete ethische Grundhaltung und achten im Auswahlverfahren
weniger auf Ihre Noten oder Scheine, sondern mehr auf den
persönlichen Eindruck und unsere Einschätzungen über Ihre Eignung.
Wir glauben, dass sich eine hilfreiche Psychotherapie oft nur in
einer besonderen therapeutischen Beziehung entfalten kann, die auch
wesentlich durch die Therapeuten-Persönlichkeit mit gestaltet wird.
Respekt, Achtsamkeit, Einfühlungsvermögen, Aufrichtigkeit,
Kreativität und Toleranz sowie die Fähigkeit zur kritischen Selbstrefexion z.B. gehören für uns ebenso dazu, wie die leichter lernbaren
technischen
Fachkompetenzen.
Differenzierte,
persönliche Empfehlungen bzw. Referenzen werden von uns besonders berücksichtigt.
Im
> Ausbildungsvertrag
verpflichten sich die BewerberInnen, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, das Curriculum sowie die Durchführungsbestimmungen und
ggf. Anordnungen der Institutsleitung anzuerkennen.
Die
Institutsleitung verpflichtet sich umgekehrt in gleicher Weise zur Einhaltung
dieser Normen und darüber hinaus zur ständigen Verbesserung der
Ausbildungsangebote, wobei die Mitwirkung der AusbildungskandidatInnen bei der
Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben gewollt und weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten erwünscht und garantiert werden
können (siehe "Anspruch und Qualität").
>
Ausbildungsvertrag PP
>
Ausbildungsvertrag KJP
>
Literatur und Infos zur Psychotherapie-Ausbildung