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Lehrinstitut Bad Salzuflen | ZAP

Die nächste  Infoveranstaltung findet am 5. Mai 2012 statt in der Zeit von 13:00 - 15:00 Uhr im Institut in der Klinik Flachsheide, 32105 Bad Salzuflen, Forsthausweg 1, Untergeschoss U 25, an der Sie auch teilnehmen können, auch wenn Sie sich noch nicht beworben haben; eine Anmeldung hierzu ist nicht erforderlich.

Das Bewerbungsverfahren für die KJP-Ausbildung zum SS 2012 und zum WS 2012/13 ist abgeschlossen; alle 18 KJP-Ausbildungsplätze für 2012 sind besetzt. Die ersten Auswahlgespräche für 2013 beginnen am 21.04.12

Das Bewerbungsverfahren für die PP-Ausbildung zum SS 2012 ist ebenfalls abgeschlossen. Bewerbungen für die Plätze zum WS 2012/13 sind noch möglich. Die weiteren Auswahlgespräche für die PP-Ausbildung mit Beginn im WS 2012/ 13 finden am 05. 05.12 statt.

Quereinstiege für die PP-Ausbildung sind auch möglich, wenn ein Platz frei geworden ist: wir bemühen uns dann um ein zeitnahes Bewerbungsgespräch. Für langfristige Planungen sind auch individuelle Terminabsprachen unter HH@DFT-Lehrinstitut.de möglich. Gerne können Interessierte - bei freien Kapazitäten - auch an einem Seminar teilnehmen, um unser Institut etwas kennenzulernen und um unsere AusbildungskollegInnen nach den Vor- und Nachteilen an der Ausbildung an unserem Institut zu befragen. 

Für Ihre Bewerbung ist es noch nicht erforderlich, dass Sie bereits das Eingangsstudium abgeschlossen haben, aber bei Beginn der Ausbildung müssen die gesetzlichen Eingangsvoraussetzungen nach dem Psychotherapeutengesetz erfüllt sein. Bitte beachten Sie: wir nehmen neben den Dipl.-Psych. mit Prüfungsfach Klinische Psychologie oder den Dipl.-Päd. oder Dipl.-Soz.-Päd. nur BewerberInnen mit Masterabschlüssen auf, die inhaltlich und zeitlich äquivalent diesen Diplom-Studiengängen sind.

In NRW gibt es hierzu eine klare Vorgabe des Landesprüfungsamtes (LPA): nur wenn die Universität bzw. die Hochschule die Äquivalenz zu den gesetzlich vorgegebenen Studienabschlüssen bescheinigt, kann nach erfolgreichem Auswahlverfahren der Antrag an das LPA auf Bestätigung unserer Ausbildungszusage erfolgen und die Ausbildung begonnen werden. Andere Ausnahmen oder Sonderregelungen sind nicht mehr möglich.

Es gelten folgende Mindestanforderungen für AbsolventInnen, die kein gesetzlich vorgeschriebenes Diplom vorlegen können:

Studium der Psychologie (für die PP- oder KJP-Ausbildung)

Studium der Erziehungswissenschaft (KJP-Ausbildung)

Studium Sozialwesen (KJP-Ausbildung)

Studium Heilpädagogik (KJP-Ausbildung)

Ihre Bewerbung  richten Sie bitte neben den üblichen Unterlagen (Anschreiben mit E-mail Adresse sowie ein tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild und die Kopie des Diplom-Zeugnisses oder eine Äquivalenzbescheinigung durch die Aufsichtsbehörde) an das: Psychotherapeutische Lehrinstitut ZAP, Forsthausweg 1 in 32105 Bad Salzuflen.

Hilfreich wäre es, wenn Sie sich in dem Anschreiben möglichst persönlich mit Ihren Interessen und Ihren Stärken und Schwächen vorstellen könnten und was Sie bei uns besonders lernen möchten. Wir freuen uns bisher über ein sehr reges Interesse, so dass über die Zulassung nur nach einem Auswahlgespräch entschieden wird. Dazu wird zunächst eine Schutzgebühr von 250,- € erhoben, die jedoch nur dann einbehalten wird, wenn Sie nicht zum vereinbarten Termin erscheinen oder die Ausbildung doch nicht bei uns beginnen sollten, obwohl Sie von uns im Auswahlverfahren eine Zusage erhalten hatten. In allen anderen Fällen wird der Betrag mit den Lehrgangsgebühren verrechnet (bei einer Zusage) oder erstattet (bei einer Absage), so dass Ihnen real im Normfall keine Kosten entstehen.

Wir erwarten von Ihnen eine für den psychotherapeutischen Beruf  geeignete ethische Grundhaltung und achten im Auswahlverfahren weniger auf Ihre Noten oder Scheine, sondern mehr auf den persönlichen Eindruck und unsere Einschätzungen über Ihre Eignung. Wir glauben, dass sich eine hilfreiche Psychotherapie oft nur in einer besonderen therapeutischen Beziehung entfalten kann, die auch wesentlich durch die Therapeuten-Persönlichkeit mit gestaltet wird. Respekt, Achtsamkeit, Einfühlungsvermögen, Aufrichtigkeit, Kreativität  und Toleranz sowie die Fähigkeit zur kritischen Selbstrefexion z.B. gehören für uns ebenso dazu, wie die leichter lernbaren technischen  Fachkompetenzen. Differenzierte, persönliche Empfehlungen bzw. Referenzen werden von uns besonders berücksichtigt.

Im > Ausbildungsvertrag verpflichten sich die BewerberInnen, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, das Curriculum sowie die Durchführungsbestimmungen und ggf. Anordnungen der Institutsleitung anzuerkennen. Die Institutsleitung verpflichtet sich umgekehrt in gleicher Weise zur Einhaltung dieser Normen und darüber hinaus zur ständigen Verbesserung der Ausbildungsangebote, wobei die Mitwirkung der AusbildungskandidatInnen bei der Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben gewollt und weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten erwünscht und garantiert werden können (siehe "Anspruch und Qualität").

> Ausbildungsvertrag PP   > Ausbildungsvertrag KJP    > Literatur und Infos zur Psychotherapie-Ausbildung