Die nächste Infoveranstaltung findet am 5. Mai
2012
statt in der Zeit von
13:00 - 15:00 Uhr im Institut in der Klinik Flachsheide,
32105 Bad Salzuflen, Forsthausweg 1, Untergeschoss U 25, an der Sie
auch
teilnehmen können, auch wenn Sie sich noch nicht beworben haben;
eine Anmeldung hierzu ist nicht erforderlich.
Das
Bewerbungsverfahren für die KJP-Ausbildung zum SS 2012 und zum WS
2012/13 ist
abgeschlossen; alle 18 KJP-Ausbildungsplätze für 2012 sind besetzt.
Die ersten Auswahlgespräche für 2013 beginnen am 21.04.12
Das
Bewerbungsverfahren für die PP-Ausbildung zum SS 2012 ist
ebenfalls abgeschlossen. Bewerbungen für die Plätze zum WS 2012/13
sind noch möglich.
Die weiteren Auswahlgespräche für die PP-Ausbildung mit Beginn im
WS 2012/ 13 finden am 05. 05.12 statt.
Quereinstiege
für die PP-Ausbildung sind auch möglich, wenn ein Platz frei
geworden ist: wir bemühen uns dann um ein zeitnahes
Bewerbungsgespräch. Für
langfristige Planungen sind auch individuelle Terminabsprachen unter
HH@DFT-Lehrinstitut.de möglich.
Gerne
können Interessierte - bei freien Kapazitäten - auch an einem
Seminar teilnehmen, um unser Institut etwas kennenzulernen und um
unsere AusbildungskollegInnen nach den Vor- und Nachteilen an der
Ausbildung an unserem Institut zu befragen.
Für Ihre Bewerbung ist es noch nicht erforderlich, dass Sie bereits
das Eingangsstudium abgeschlossen haben, aber bei Beginn der
Ausbildung müssen die
gesetzlichen Eingangsvoraussetzungen
nach dem Psychotherapeutengesetz
erfüllt sein. Bitte beachten Sie: wir nehmen
neben den
Dipl.-Psych. mit Prüfungsfach Klinische Psychologie oder den
Dipl.-Päd. oder Dipl.-Soz.-Päd. nur BewerberInnen mit Masterabschlüssen auf, die
inhaltlich und zeitlich äquivalent
diesen Diplom-Studiengängen sind.
In NRW
gibt es hierzu eine klare Vorgabe des Landesprüfungsamtes (LPA):
nur wenn die Universität bzw. die Hochschule die Äquivalenz zu
den gesetzlich vorgegebenen Studienabschlüssen bescheinigt, kann
nach erfolgreichem Auswahlverfahren der Antrag an das LPA auf
Bestätigung unserer Ausbildungszusage erfolgen und die Ausbildung
begonnen werden. Andere Ausnahmen oder Sonderregelungen sind nicht
mehr möglich.
Es gelten
folgende Mindestanforderungen für AbsolventInnen, die kein
gesetzlich vorgeschriebenes Diplom vorlegen können:
Studium
der Psychologie (für die PP- oder KJP-Ausbildung)
Studium der Erziehungswissenschaft (KJP-Ausbildung)
Studium Sozialwesen (KJP-Ausbildung)
Studium
Heilpädagogik (KJP-Ausbildung)
Ihre Bewerbung richten Sie bitte neben den üblichen Unterlagen (Anschreiben mit
E-mail Adresse sowie ein
tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild und die Kopie des Diplom-Zeugnisses oder eine
Äquivalenzbescheinigung durch die Aufsichtsbehörde) an das:
Psychotherapeutische
Lehrinstitut ZAP, Forsthausweg
1
in
32105
Bad Salzuflen.
Hilfreich wäre es, wenn
Sie
sich in dem Anschreiben möglichst persönlich mit Ihren Interessen und Ihren
Stärken und Schwächen vorstellen könnten und was Sie bei uns
besonders lernen möchten. Wir
freuen uns bisher über ein sehr reges Interesse, so dass über die Zulassung nur
nach einem Auswahlgespräch entschieden wird. Dazu wird zunächst eine
Schutzgebühr
von 250,- € erhoben, die jedoch nur dann einbehalten wird, wenn Sie
nicht zum
vereinbarten Termin erscheinen
oder die Ausbildung doch nicht bei uns beginnen sollten, obwohl Sie von
uns im Auswahlverfahren eine Zusage erhalten hatten.
In allen anderen Fällen wird der Betrag mit den Lehrgangsgebühren
verrechnet (bei einer Zusage) oder erstattet (bei einer Absage), so
dass Ihnen real im Normfall keine Kosten entstehen.
Wir erwarten von Ihnen eine für den psychotherapeutischen Beruf
geeignete ethische Grundhaltung und achten im Auswahlverfahren
weniger auf Ihre Noten oder Scheine, sondern mehr auf den
persönlichen Eindruck und unsere Einschätzungen über Ihre Eignung.
Wir glauben, dass sich eine hilfreiche Psychotherapie oft nur in
einer besonderen therapeutischen Beziehung entfalten kann, die auch
wesentlich durch die Therapeuten-Persönlichkeit mit gestaltet wird.
Respekt, Achtsamkeit, Einfühlungsvermögen, Aufrichtigkeit,
Kreativität und Toleranz sowie die Fähigkeit zur kritischen Selbstrefexion z.B. gehören für uns ebenso dazu, wie die leichter lernbaren
technischen
Fachkompetenzen.
Differenzierte,
persönliche Empfehlungen bzw. Referenzen werden von uns besonders berücksichtigt.
Im
> Ausbildungsvertrag
verpflichten sich die BewerberInnen, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, das Curriculum sowie die Durchführungsbestimmungen und
ggf. Anordnungen der Institutsleitung anzuerkennen.
Die
Institutsleitung verpflichtet sich umgekehrt in gleicher Weise zur Einhaltung
dieser Normen und darüber hinaus zur ständigen Verbesserung der
Ausbildungsangebote, wobei die Mitwirkung der AusbildungskandidatInnen bei der
Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben gewollt und weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten erwünscht und garantiert werden
können (siehe "Anspruch und Qualität").
>
Ausbildungsvertrag PP
>
Ausbildungsvertrag KJP
>
Literatur und Infos zur Psychotherapie-Ausbildung